Greenpeace-Aktivisten, die den Schornstein eines britischen Kohlekraftwerks mit einem Schriftzug beschmiert hatten, wurden jetzt von einer Schadensersatzklage des betroffenen Kraftwerksbetreibers freigesprochen. Damit dürften auch in Zukunft die Türen für den Terrorismus von Überzeugungstätern weiter geöffnet sein. Diese Entscheidung der britischen Justiz stellt nicht nur den öffentlichen Schutz privater Eigentumsrechte als wichtige Staatsaufgabe in Frage, sondern impliziert auch Ignoranz gegenüber dem britischen und europäischem Umweltschutzrecht. Das betroffene Kraftwerk verfügt nicht nur über eine Betriebsgenehmigung, sondern wird aufgrund seiner Einbindung in den europäischen Emissionshandel für jede emittierte Einheit Kohlendioxid mit dem Marktpreis der börsengängigen Emissionsrechte belastet. Damit sind die Emissionen legal und im Rahmen der europäischen Klimapolitik finanziell entgolten. Greenpeace zeigt einmal mehr, wie geringschätzig die radikale Umweltbewegung mit rechtsstaatlichen Prinzipien umgeht. Die Politik demonstriert eindrucksvoll, dass politische Propaganda gegenüber fundamentalen Staatsaufgaben an Gewicht gewinnt.
Ökoterrorismus legalisiert
Mittwoch, 10 September, 2008 · 2 Kommentare
Kategorien: Gesellschaft · Umweltpolitik


2 Antworten bis hierher ↓
christian // Montag, 15 September, 2008 um 5:25 |
Von Öko -[terrorismus] zu schreiben im Zusammenhang mit besagten Beispiel, ist mehr als unglücklich formuliert. Greenpace als Terroristische Organisation abzustempeln ist populistisch.
alles für eine gute Headline ? Schade..
Steffen Hentrich // Montag, 15 September, 2008 um 10:22 |
Sie liefern doch die richtige Definition für die Handlung der Aktivisten. Insofern man die Verletzung und Beschädigung privaten Eigentums (der Schornstein) als Gewalt bezeichnet, trifft die Definition zu. Diese Form der Gewalt wird ganz klar wegen ihrer Signalwirkung verübt.