Die Internalisierung externer Effekte durch Verhandlungen ist im Umweltschutz leider ein recht seltenes Phänomen. Oft sind es hohe Transaktionskosten zwischen den Beteiligten, die eine einvernehmliche Lösung von Problemen erschweren, bei denen die Handlungen des einen Unternehmens Auswirkungen auf die Rentabilität anderer Unternehmen haben, ohne das sich dies in den Marktpreisen der produzierten Güter äußert.
Pressemeldungen zum Entwurf des Gentechnikgesetzes zeigen jedoch, dass auch der Staat einer kooperativen Reduzierung negativer Externalitäten im Wege stehen kann. So soll Landwirten, die den pauschalen Abstandsregeln des Gesetzentwurfes gemeinsame Absprachen vorziehen, durch eine Pflicht zur Produktkennzeichnung und Eintragungen der Absprachen in ein öffentliches Standortregister eine einvernehmliche Problemlösung erschwert oder gar unmöglich gemacht werden. Auf eine tatsächliche “Verunreinigung” kommt es dabei offenbar nicht an.
